Was tun wenn nichts mehr abläuft?
Ist es erst einmal zu einer Verstopfung, einer vollen Klärgrube oder einem Leitungsschaden gekommen ist schnelle Hilfe nötig.
Notdienst Abwasser-Störung auf Ihrem Anwesen
Wenn es auf Ihrem Anwesen zu einer Verstopfung oder einem Leitungsschaden an Ihrem Entwässerungssystem gekommen ist, beauftragen Sie bitte zur schnellen Schadensbehebung eine private Fachfirma, die Sie in einem Branchenverzeichnis (z.B. Gelbe Seiten) finden. Gemäß der aktuellen Abwassersatzung des ZKE ist jeder Anschlussnehmer für die Hausanschlusskanäle hinsichtlich der Aufrechterhaltung eines betriebsfähigen Zustands verantwortlich - hierzu gehören z.B. die Inspektion und Reinigung dieser Entwässerungseinrichtungen aber auch die Beseitigung von Verstopfungen.
Notdienst Klärgruben
Bitte rufen Sie am Wochenende oder außerhalb unserer Dienstzeiten die für Ihr Wohngebiet zugelassenen Fachfirmen an. Bitte beachten Sie, dass nur diese Firmen Ihre Grube für Sie ohne weitere Kosten entleeren.
Klärgruben-Entleerungen unter der Woche (während der Dienstzeiten) müssen beim ZKE beauftragt werden.
Weitere Information zu Klärgruben finden Sie hier.
Notdienst öffentliche Kanäle, Straßeneinläufe (Gullys), Kanaldeckel
Der ZKE kümmert sich um verstopfte Gullys und Kanäle sowie um lockere oder fehlende Kanaldeckel. Melden Sie dies bitte beim Entwässerungs-Notdienst des ZKE.
ZKE Notdienst Öffentliche Kanäle
Außerhalb der Dienstzeit bei Problemen an öffentlichen KanälenGaschhübel 1
66113 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-7070
Website:
www.zke-sb.de
Sorgen Sie vor
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Schäden und wie sie vermieden werden können
An Hausanschlussleitungen können infolge von baulichen Schäden, eingebrachten Fremdstoffen oder eindringender Baumwurzeln Verstopfungen sowie In- und Exfiltrationen auftreten. Zur Erklärung: Bei der Infiltration dringt Grundwasser in die Kanalisation ein, bei der Exfiltration gelangt Abwasser ins Erdreich. (Übrigens: die Verunreinigung des Bodens durch Abwasser und die damit gegebene Gefährdung des Grundwassers stellt eine Straftat dar).
Einmal im Jahr - bei entsprechender Veranlassung auch öfter - sollten Sie Ihren Hausanschluss kontrollieren. Sollten Schäden oder Verstopfungen festgestellt werden, gehört deren Beseitigung zu den Pflichten des Grundstückseigentümers. Er hat sich dafür entsprechender Fachfirmen zu bedienen. Werden im Zuge der Inspektion bauliche Mängel an der Anschlussleitung im öffentlichen Verkehrsbereich (Straße, Gehweg usw.) festgestellt, müssen diese dem ZKE zur Reparatur gemeldet werden. Die Beseitigung von Leitungsschäden auf dem Privatgrundstück muss der Grundstückseigentümer veranlassen.
Nur durch regelmäßige Kontrollen der Grundstücksentwässerungsleitungen können Sie Schäden an unzureichend abgedichteten Kellerwänden und die Durchfeuchtung von Fußböden vermeiden. -
Rückstausicherung
Ein weiteres Problem, durch das Schäden an Gebäuden herbeigeführt werden, ist das Fehlen einer Rückstausicherung am Hausanschlusskanal, der das Grundstück mit der öffentlichen Kanalisation verbindet.
In der Abwassersatzung des ZKE ist in § 16 geregelt, dass der Grundstückseigentümer jeden Einlauf, Sinkkasten, Ausguss und so weiter, der tiefer als die vorgesehene oder vorhandene Rückstauebene (Straßenoberkante) liegt oder durch andere Gründe durch Rückstau gefährdet ist, mittels dazu geeigneter Absperrvorrichtungen gegen Rückstau zu sichern hat (DIN 1986-100).
Weitere Infos erhalten Sie hier.