Wasser aus dem Swimmingpool richtig entsorgen
Bei Wasser aus privaten Swimmingpools handelt es sich um Abwasser. Die Schwimmbecken dürfen deshalb nicht aus Anschlüssen, die über einen Gartenwasserzähler laufen, befüllt werden.
Ein solcher Gartenwasserzähler erfasst Frischwasser, welches nicht in die Kanalisation gelangt, sondern natürlich im Boden versickern kann, zum Beispiel weil es zur Gartenbewässerung genutzt wird. Dieses Wasser kann von den Abwassergebühren befreit werden.
Das gilt jedoch nicht für Wasser, das zum Befüllen von Swimmingpools verwendet wird, da es durch die Benutzung zu Abwasser wird und deshalb unbedingt in einen öffentlichen Misch- oder Schmutzwasserkanal eingeleitet werden muss. Die Einleitung ist wie bei anderem häuslichen Abwasser abwassergebührenpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob für die Reinhaltung des Pools Chemikalien eingesetzt wurden und ob es sich um ein mobiles oder ein fest installiertes Becken handelt.
Ein Entleeren des Pools in den eigenen Garten ist nicht erlaubt. In Ausnahmefällen kann das Wasser über Versickerung im eigenen Garten oder Einleitung in ein Gewässer entsorgt werden. Hierzu ist eine gebührenpflichtige, wasserrechtliche Erlaubnis des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) zu beantragen.
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