Klärgruben

Foto: Goodpics/Adobe Stock

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Meist dort, wo noch kein öffentlicher Abwasserkanal vorhanden ist, kommen Klärgruben zum Einsatz.

In der Landeshauptstadt Saarbrücken werden derzeit noch rund 1.000 Klärgruben für die Beseitigung meist häuslicher Abwässer genutzt. Gemäß der Abwassersatzung werden diese Klärgruben einmal im Jahr vom ZKE entleert. Für die Entleerung entstehen dem Grundstückseigentümer keine zusätzlichen Kosten - sie ist in der Abwasserbeseitigungsgebühr enthalten.

  • Klärgruben - So funktionieren sie

    Häusliches Abwasser wird in Saarbrücken nur noch dort über Klärgruben entsorgt, wo zur Zeit des Hausbaus kein Anschluss an die öffentliche Kanalisation oder eine Kläranlage vorhanden war. Durch den seitdem erfolgten Ausbau der städtischen Kanalisation, ist diese Art der Abwasserentsorgung nicht mehr üblich. Klärgruben funktionieren, indem Sie Grobstoffe, den sogenannten Fäkalschlamm, aus dem häuslichen Abwasser bis zur Entleerung in der Grube zurückhalten und die flüssigen Abwasser-Bestandteile ableiten. Je nach Art der Ableitung des flüssigen Abwassers unterscheidet man drei verschiedene Arten von Klärgruben.

  • Klärgruben mit Anschluss an den öffentlichen Kanal

    Sie leiten die flüssigen Bestandteile des Abwassers in die städtische Kanalisation. Der Fäkalschlamm wird mindestens einmal im Jahr im Auftrag des ZKE entleert. Bei der Entleerung entstehen dem Grundstückseigentümer keine zusätzlichen Kosten, sie ist in der Schmutzwasser-Gebühr enthalten. Wenn diese Klärgruben korrekt funktionieren und regelmäßig entleert werden, besteht momentan keine Notwendigkeit einer Stilllegung. Der ZKE wird jedoch in den Folgejahren die Betreiber solcher Gruben aufzufordern, diese zu beseitigen.

    Sollten Sie schon jetzt die Entfernung Ihrer Klärgrube wünschen, z.B. um sie als Regenwasser-Zisterne zu nutzen, können Sie den entsprechenden Antrag zur Klärgruben-Aufhebung auf dieser Seite herunterladen. Bitte reichen Sie dann das ausgefüllte Dokument beim ZKE zur Bearbeitung ein. Nach Prüfung wird Ihnen die Genehmigung zur Aufhebung der Klärgrube und zum Kurzschluss an den öffentlichen Kanal ausgesprochen. Einem Rückbau oder der Nutzung als Regenwasser-Reservoir steht dann nichts mehr im Wege. 

  • Klärgruben ohne Ablauf (geschlossene Klärgruben)

    Sie befinden sich meist in Wasserschutzgebieten oder in Gebäuden mit geringer Nutzung (z.B. Wochenend- und Vereinshäusern). Sie halten nicht nur die Grobstoffe, sondern auch die flüssigen Abwässer bis zur nächsten Entleerung zurück. Auch hier ist mit der Entrichtung der Schmutzwasser-Gebühr die Entsorgung des Grubeninhaltes abgegolten. Es gilt, dass bei korrektem Zustand (hinsichtlich des Fassungsvermögens, dem Vorhandensein eines Füllstandsanzeigers sowie der Dichtheit) und bei mindestens einmaliger Entleerung pro Jahr keine Beseitigung der Klärgrube notwendig ist. 

  • Kleineinleiter-Klärgruben

    Kleineinleiter-Klärgruben halten Grobstoffe, den sogenannten Fäkalschlamm, aus dem häuslichen Abwasser bis zur Entleerung in der Grube zurück. Sie leiten aber die flüssigen Bestandteile des Abwassers in ein Gewässer oder zur Versickerung auf ein Grundstück. Diese Art der Abwasserableitung ist aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr zulässig. Der ZKE wird Betreiber solcher Klärgruben, wenn dies nicht schon geschehen ist, durch einen Bescheid auffordern, die Grube an einen in der Straße befindlichen Kanal anzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Klärgrube mit einer biologischen Reinigung ergänzt werden, so dass die Versickerung des ablaufenden Abwassers keine weitere Umweltschädigung nach sich ziehen kann.

    Bitte warten Sie auf jeden Fall den Genehmigungsbescheid des ZKE ab, bevor Sie Änderungen an Ihrer Grundstücksentwässerung vornehmen. 

    Wir beraten Sie gerne.

  • Stilllegung (Kurzschließung) von Klärgruben

    Klärgruben, die in einem Gebiet liegen, das mittlerweile einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation erhalten hat, können „kurzgeschlossen" werden. Das heißt, die Hausabwässer können vom Grundstück direkt in den Abwasserkanal in der Straße geleitet werden. Die Klärgrube wird dazu stillgelegt, „kurzgeschlossen". Für die stillgelegte Klärgrube bietet sich oft eine Nutzung als Regenwasser-Zisterne an, in der das von den Dachflächen ablaufende Niederschlagswasser gesammelt und beispielsweise für die Gartenbewässerung verwendet werden kann. Dadurch können auch Gebühren gespart werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Niederschlagswasser-Gebühr sparen".

    Den Antrag auf Aufhebung der Kläranlage können Sie unten herunter laden. Die Genehmigung ist vor dem Kurzschluss beim ZKE einzuholen. 

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Notdienste

Notdienste bei Störung der Abwasserentsorgung auf Ihrem Anwesen oder für die Entleerung Ihrer Klärgrube außerhalb der Dienstzeiten finden Sie im Branchenverzeichnis oder im Internet.

Klärgruben Beratung und Entleerung

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66113 Saarbrücken

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