ZKE - Ihr zuverlässiger Partner

Aufgaben und Zweck

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Der ZKE ist in der Landeshauptstadt Saarbrücken für die hoheitliche Abfall- und Abwasserentsorgung sowie die Stadtreinigung zuständig.

Darüber hinaus bietet der ZKE für die Entsorgung von Wertstoffen und Abfällen aus gewerblicher Herkunft Einzel- und Komplettlösungen an.

Durch die Kompetenzbündelung der Bereiche Abwasser, Abfall und Stadtreinigung in einem einzigen städtischen Eigenbetrieb nutzt der ZKE Synergien und bietet den Saarbrücker Bürgerinnen und Bürgern zuverlässige und umweltgerechte "Entsorgung aus einer Hand".

Der ZKE verfügt über jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz auf dem Entsorgungs- und Stadtreinigungssektor. Er ist der Spezialist für die Entwicklung umfassender Entsorgungskonzeptionen im öffentlichen wie im privaten Markt. Von der individuellen Abfallberatung über die verantwortliche Umsetzung aller Aufgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bis zur Realisierung neuer wirtschaftlicher und zukunftsorientierter Verwertungsideen. Die rund 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZKE sind für Sie Tag für Tag und bei jedem Wetter im Einsatz.

Diese Dienstleistungen erbringt der ZKE für Sie

Abfallentsorgung

Abfuhr und Sammlung von Restabfall aus privaten Haushalten und dem Gewerbe, Bioabfall, Sperrgut, Papier/Pappe/Kartonagen, Wertstoffsammlung und Betrieb der Wertstoffzentren
 

Stadtreinigung

Reinigung der Fahrbahn und Gehwege, Papierkorbentleerung, Winterdienst
 

Abwasserbeseitigung

Betrieb, Wartung und Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes und aller Sonderbauwerke, Fäkalschlammentsorgung

Kundenservice

Abrechnung und Inkasso der Abwasserentgelte, Abrechnung von Anschlüssen an die öffentliche Abwasserentsorgung (Hausanschlüsse), Kundenberatung

Aufgaben und Zweck

Gemäß der Betriebssatzung wurde der ZKE für die folgenden Zwecke ins Leben gerufen: 

  • die Pflicht der abfallwirtschaftlichen Aufgaben der Landeshauptstadt Saarbrücken nach dem Gesetz über den Entsorgungsverband Saar, dem saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der jeweils gültigen Fassung wahrzunehmen,
  • die Wahrnehmung die der Landeshauptstadt Saarbrücken nach dem saarländischen Straßengesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Straßenreinigung nebst Winterdienst im Stadtgebiet zu gewährleisten,
  • die Pflicht der abwasserwirtschaftlichen Aufgaben der Landeshauptstadt Saarbrücken nach dem Gesetz über den Entsorgungsverband Saar, dem saarländischen Wassergesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz in der jeweils gültigen Fassung wahrzunehmen,
  • die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten im Rahmen des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG), des Wasser-, Abfall- und Straßenrechts und der Vollzug der Entwässerungs-, Abfallwirtschafts- und Straßenreinigungssatzung, die Fortschreibung des Abfallbeseitigungs- und des Abwasserbeseitigungskonzepts sowie die Erhebung der Benutzungsgebühren,
  • die Verwaltung des im Eigentum der Stadt Saarbrücken befindlichen Vermögens der Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung

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