Rattenbefall

Grafik: ZKE

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Was tun bei Rattenbefall?

Ratten sind extrem anpassungsfähige Tiere, die nahezu alle Lebensräume besiedeln können, wenn sie dort Nahrung vorfinden. Auch von Müll werden die Nager angezogen. Durch sorgsamen Umgang mit Abfällen und rechtzeitige Bekämpfungsmaßnahmen kann man einer Rattenplage aber schon im Voraus vorbeugen.

Vorbeugungsmaßnahmen

  • Keine Abfälle über die Toilette oder den Ausguss entsorgen – sie tragen zur Vermehrung von Ratten in der Kanalisation bei.
  • Komposter nur mit Bioabfällen (keine Fleischabfälle!) befüllen und Rattensicher geschlossen aufstellen.
  • Mülltonnen und gelbe Säcke müssen fest geschlossen an einem für Ratten unzugänglichen Ort aufbewahrt werden. Sie dürfen erst am Abend vor der Abfuhr an den Straßenrand gestellt werden.

Meldepflicht und Bekämpfung

Bei Rattenbefall auf einem Privatgrundstück sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet unverzüglich Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Der Befall muss dem Ordnungsamt der Stadt Saarbrücken, unter +49 681  905-3565, gemeldet werden. Dies gilt auch für die Sichtung von Ratten auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Anlagen. Befall im direkten Umfeld der öffentlichen Kanäle muss dem ZKE unter der Telefonnummer +49 681  905-7000 gemeldet werden.

Achtung!

Rattenbekämpfung mit Gift ist hochgefährlich für Mensch, Tier und Umwelt. Viele Rattengifte dürfen deshalb nur von professionellen Schädlingsbekämpfern eingesetzt werden. Hilfe dazu finden Sie im Branchenbuch. Auch der ZKE setzt zur fachgerechten Schädlingsbekämpfung seine von der IHK geprüften Spezialisten (Kammerjäger) ein. Unter +49 681  905-7000 erhalten Sie weitere Informationen.

ZKE Kundenbetreuung

ZKE-Schädlingsbekämpfung
Telefon: +49 681 905-7000
Fax: +49 681 905-7197
E-Mail: entsorgung@saarbruecken.de

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