Müllverwiegung

Foto: Pran stocker room/adobe stock

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Fragen und Antworten rund um die Müllverwiegung in Saarbrücken

  • Wird in Saarbrücken der Müll gewogen?

    Ja. Seit dem 1. Januar 2011 wird der Müll in Saarbrücken gewogen. Seitdem trennen viele Haushalte Wertstoffe und Müll noch sorgfältiger. Die bis dahin überdurchschnittlich hohen Müllmengen in Saarbrücken gingen deshalb zurück. Zahlreiche Haushalte konnten kleinere Tonnen bestellen oder die Häufigkeit der Leerungen reduzieren und zum Beispiel von einer wöchentlichen auf eine zweiwöchentliche Entleerung umstellen.

  • Wird der Müll auch in Dudweiler gewogen?

    Ja. Die Müllverwiegung wird in ganz Saarbrücken mit allen Stadtteilen durchgeführt. Dazu gehören: Alt-Saarbrücken, Malstatt, Burbach, St. Johann, St. Arnual, Eschberg, Gersweiler, Klarenthal, Altenkessel, Dudweiler, Jägersfreude, Herrensohr, Scheidt, Schafbrücke, Bischmisheim, Ensheim, Brebach-Fechingen, Eschringen, Güdingen, Bübingen.

  • Wie sieht die Gebührenberechnung aus?
    • Die Gebühr für Rest- und Biomüll wird nicht nur nach Tonnengröße und Leerungshäufigkeit, sondern auch nach Gewicht berechnet. Beim Verwiegesystem gibt es einen festen Abfuhrrhythmus der Mülltonnen, also entweder wöchentlich (nur Innenstadt), zweiwöchentlich oder vierwöchentlich. Müllgebühren spart, wer das Gewicht des Abfalls, der in der Mülltonne entsorgt wird, verringert. Am besten funktioniert das, indem man Wertstoffe wie Papier, Glas, Biomüll und Verpackungen getrennt entsorgt. Man spart kein Geld, wenn innerhalb des gewählten Abfuhrrhythmus die Tonne nicht heraus gestellt wird.
    • Für die Biotonne wird keine Basisgebühr und kein Mindestgewicht berechnet. Zudem ist die Gewichtsgebühr besonders günstig.
    • Für den Transportservice in der Innenstadt wird  eine Gebühr berechnet, denn die Leistung (das Bereitstellen der Abfalltonnen zur Entleerung und das Zurückstellen durch Mitarbeiter des ZKE) wird weiterhin erbracht.
    • Die Papiertonne ist gebührenfrei.
    • Die öffentlichen Container für Papier und Glas stehen in vielen Stadtteilen zur Verfügung. Weiterhin stehen in allen Stadtteilen Container für Alttextilien zur Verfügung.
    • Die Entsorgung von vielen  Wertstoffen (z.B. Leichtverpackungs-Abfälle in einem transparenten Sack, Metallschrott, Elektrogeräte) bleibt wie bisher in den Wertstoffzentren in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei.
    • Wer die kostenfreien Entsorgungsmöglichkeiten wie z.B. Wertstoffzentrum, Glascontainer usw. nutzt, hat die Möglichkeit das Abfallgewicht in seiner Restmülltonne zu reduzieren.
    • Die Entsorgung von Baustellenmischabfall, Bauholz und Bauschutt ist kostenpflichtig.
  • Wie wird die Müllgebühr in einem Mehrfamilienhaus berechnet?

    Die Aufteilung der Müllgebühr in einem Mehrfamilienhaus ist, wie im alten Gebührensystem auch schon, Sache des Eigentümers. Er kann die Aufteilung der Müllgebühren nach verschiedenen Methoden (siehe Mietrecht) aufteilen.
    Im Prinzip ist es möglich, statt einer gemeinsamen Mülltonne oder einem Müllcontainer, für jede Wohnung oder mehrere Mietparteien eine eigene (bei Bedarf auch abschließbare) Tonne aufstellen zu lassen. Damit könnte jeder Partei die entsprechende Müllgebühr eindeutig zugeordnet werden. Aber Vorsicht! Da für jede einzelne Tonne eine Basisgebühr (Abhängig von Tonnengröße und Leerungshäufigkeit) anfällt, kann diese Lösung teurer werden als eine gemeinsame Tonne.

  • Gibt es eine Ermäßigung für Windeln?

    Die Landeshauptstadt Saarbrücken entlastet Familien mit Wickelkindern und Personen mit Inkontinenz durch Zuwendungen aus dem allgemeinen Haushalt. Der sogenannte Windelbonus kann rückwirkend für das vergangene Jahr bei den vier Bürgerämtern der Stadtbezirke Mitte, Dudweiler, West und Halberg von Saarbrücker Bürgerinnen und Bürgern beantragt werden.

    Der Windelbonus beträgt 35 Euro pro Wickelkind pro Jahr bzw. 65 Euro für Inkontinenzpatienten pro Jahr. Ein Infoblatt zum Windelbonus der Landeshauptstadt können Sie unter Downloads ansehen und herunterladen.

    Weitere Infos gibt es unter: www.saarbruecken.de/windelbonus.

  • Wie sehen die Gebührenbescheide aus?

    Auf den Gebührenbescheiden wird außer der Basisgebühr (abhängig von Tonnengröße und Leerungshäufigkeit) auch das Gewicht ausgewiesen, das bei der Entsorgung gewogen wurde. Stehen mehrere Tonnen auf einem Grundstück wird für jede Tonne Basisgebühr und Gewicht ausgewiesen.

  • Erhält der Mieter selbst einen Gebührenbescheid?

    Nein. Nur der Grundstückseigentümer bzw. der Zustellvertreter (Hausverwaltung usw.) erhält einen Gebührenbescheid.

  • Ersehe ich auf dem Gebührenbescheid das Gewicht für jede einzelne Tonne?

    Ja. Der jährliche Gebührenbescheid weist das Gewicht jeder einzelnen Restmüll- oder Biotonne gesondert aus.

  • Kann ich mein aktuelles Müllgewicht telefonisch bei Ihnen erfahren?

    Aus Datenschutzgründen können wir Auskünfte zu den Wiegedaten nur auf schriftliche Anfrage des Eigentümers oder Verwalters per Brief, Fax oder E-Mail geben. Dabei müssen die Objektnummer, die Tonnennummer und die Kontaktdaten des Anfragenden mit Telefonnummer für Rückfragen angegeben werden.
     

  • Erhalte ich einen Nachweis über die Verwiegung meiner Tonne in regelmäßigen Abständen?

    Als Nachweis über die Verwiegung Ihrer Tonne erhalten Grundstückseigentümer und Hausverwalter den jährlichen Gebührenbescheid. Darüber hinaus haben sie eine Benutzer-Kennung und ein Passwort für die Nutzung der Internet-Gewichtsinfo erhalten.
     

  • Wer kann die Internet-Gewichtsinfo nutzen?

    Eigentümer und Verwalter, die vom ZKE einen jährlichen Gebührenbescheid erhalten, haben  auch eine Benutzer-Kennung und ein Passwort für die Nutzung der Internet-Gewichtsinfo erhalten. Die Internet-Gewichtsinfo ist über den Menüpunkt „Service“ erreichbar. Nach der Anmeldung kann das Gewicht der Restmüll- und Biotonnen auf jedem Anwesen eingesehen werden. Damit auch Mieter sich über die Müllgewichte auf dem Anwesen informieren können, kann der Eigentümer oder Verwalter für seine Mieter eine eigene Kennung und ein Passwort anlegen.
     

  • Kann meine Mülltonne verwechselt werden?

    Nein. Jede Tonne enthält einen elektronischen Chip mit allen wichtigen Informationen. Jede Tonne ist weiterhin durch einen Adressaufkleber mit Straße und Hausnummer sowie durch eine individuelle Nummer gekennzeichnet. Damit kann jede Tonne eindeutig identifiziert werden. Die korrekte Kennzeichnung sollte im eigenen Interesse von jedem Nutzer kontrolliert werden. Wichtig: Wenn Sie feststellen, dass „Ihre“ Tonne mit einem anderen Adressaufkleber versehen ist, bitte dies unbedingt dem ZKE unter +49 681 905-2000 melden. Auf keinen Fall den Adressaufkleber handschriftlich „korrigieren“. Dies ist nicht erlaubt und nützt auch nichts, denn für die Berechnung der Müllgebühren zählt nur der Chip.

  • Brauche ich ein Mülltonnen-Schloss?

    Der ZKE bietet Mülltonnen-Schlösser an, die sich bei der Entleerung im Müllfahrzeug automatisch öffnen. Die Tonne kann dann zum Befüllen nur noch mit einem Schlüssel geöffnet werden. Sollten Sie sich für ein Tonnenschloss entscheiden, können Sie es schriftlich beim ZKE beantragen.

     

  • Wird bei einer Tonne mit Schloss das Gewicht des Schlosses bei jedem Wiegevorgang mitberechnet?

    Nein. Es wird immer nur die Gewichtsdifferenz des Abfallgefäßes vor und nach der Entleerung berechnet. Das heißt im Normalfall das Gewicht der Abfälle, die bei der Entleerung aus dem Abfallgefäß in das Müllfahrzeug fallen.

     

  • Kann ich ein Schloss auch per E-Mail bestellen?

    Ja. Das gilt aber nur für reine Schlossbestellungen für Restmüll- und Biotonnen durch den Hauseigentümer oder dessen Zustellvertreter sowie eingescannter Unterschrift. Bitte mit Angabe der Telefonnummer per E-Mail an: info@zke-sb.de
     

  • Kann ich selbst ein Schloss kaufen und an der Tonne anbringen?

    Nein. Die Abfallgefäße sind Eigentum des ZKE. Sie dürfen nicht durch das Anbringen eines Schlosses (zum Beispiel durch Bohren eines Lochs) beschädigt werden.

  • Soll ich meine Mülltonne verkleinern, um Gebühren zu sparen?

    Für den Austausch von Mülltonnen fallen Bearbeitungsgebühren an. Bevor man seine Mülltonne verkleinern lässt, empfiehlt es sich, seinen Jahresbescheid über die Abfallgebühren genau anzusehen. Er vermittelt einen Überblick über die  jährliche Abfallmenge. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Mülltonne auch an "Spitzenzeiten" wie Weihnachten oder nach Geburtstagsfeiern noch ausreichend Platz für alle Abfälle bieten sollte. Mülltonnenänderungen können Hauseigentümer und Zustellvertreter schriftlich beim ZKE oder auch online unter dem Menüpunkt „Service“  beantragen.

  • Bis zu welchen Terminen ist eine Änderung der Gefäßgröße oder Abmeldung eines Gefäßes möglich, damit keine Gebühr mehr für das nachfolgende Quartal anfällt?

    Änderungen erfolgen monatlich. Nach Eingang Ihres Antrags beim ZKE, wird die von Ihnen gewünschte Umstellung für den Beginn des Folgemonats veranlasst.

     

  • Gibt es Abfallsäcke (Beistellsäcke)?

    Ja. Die Abfallsäcke des ZKE aus Papier (70 Liter) gibt es weiterhin. Sie heißen Beistellsäcke. Diese Säcke sind nur für Ausnahmefälle, wie z.B. Umzug, Renovierung oder ähnliches gedacht. Sie dürfen nicht schwerer als 15 Kilogramm sein. Die Ausgabestellen finden Sie hier unter "Downloads".

  • Warum kann ich in meiner Straße keine Biotonne oder Papiertonne bekommen? Wo kann ich mich beschweren?

    Eventuell kann Ihre Straße auf Grund der Platzverhältnisse nicht von unseren Müllfahrzeugen angefahren werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Disposition unter Telefon +49 681 905-2000.
     

  • Können Sie mir bitte meine Objektnummer nennen?

    Nein. Diese Auskunft fällt unter den Datenschutz.

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