Illegale Grünschnittentsorgung richtet Schaden in der Natur an: ZKE weist auf Annahmestellen für Grünschnitt hin
Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist zum Beginn des Frühlings darauf hin, dass im Garten anfallender Grün- und Rasenschnitt bei den vorhandenen Annahmestellen zu entsorgen ist.
Er darf nicht im Wald und auf ähnlichen Grünflächen deponiert werden.
ZKE-Werkleiterin Simone Stöhr: „Es ist dem ZKE ein wichtiges Anliegen, darüber aufzuklären, dass falsch entsorgter Grünschnitt in der Natur Schaden anrichten kann. Einigen Menschen ist leider nicht bewusst, dass es illegal ist und eine Gefahr für unser heimisches Ökosystem darstellt. Der ZKE bietet in Saarbrücken viele Möglichkeiten, Grünschnitt ordnungsgemäß zu entsorgen. Das kommt der Umwelt doppelt zugute, denn aus den eingesammelten Grünabfällen wird wertvoller Kompost gewonnen.“
Beeinträchtigung der heimischen Flora, des Grundwassers und von Lebewesen
Obwohl Gartenabfälle grundsätzlich kompostierbar sind, führt deren Entsorgung in der freien Natur zu Überdüngung und Fäulnisbildung und stört so den Nährstoffkreislauf empfindlicher Böden. Während anspruchsvollere Pflanzen verschwinden, können sich dann beispielsweise Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln ausbreiten. Letztendlich kann Nitrat ins Grundwasser gelangen und dessen Qualität beeinträchtigen.
Indem sie invasive, nichtheimische Gewächse einbringen, schädigen die illegalen Ablagerungen die heimische Flora, verdrängen davon abhängige Lebewesen und bedrohen damit die biologische Vielfalt. Oft wird nicht bedacht, dass viele Pflanzen auch im ausgerissenen Zustand weiterwachsen und auch Rasenschnitt Pflanzensamen enthält. Zudem können sich Wildtiere vergiften, wenn sie manche Gartengewächse wie beispielsweise Kirschlorbeer fressen. Illegale Grünschnittablagerungen, insbesondere mit Rasenschnitt, ziehen außerdem Ratten an.
Entsorgung von Gartenabfällen in der Natur ist illegal
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Gartenabfälle wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und abgestorbene Pflanzen über die Biotonne oder eine offizielle Sammelstelle entsorgt werden, wenn sie nicht im eigenen Garten kompostiert werden können. Wer seinen Grünschnitt illegal in der Natur entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden kann. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) und die ZKE-Umweltstreife überwachen die illegalen Ablagerungsstellen und zeigen Umweltsünder an. Die Umweltstreife ist dazu in Burbach und Malstatt, der KOD in den restlichen Stadtteilen unterwegs.
Entsorgungsmöglichkeiten für Grünschnitt in Saarbrücken
In Saarbrücken können Bürgerinnen und Bürger ihren Grünschnitt an der Grünschnittannahmestelle neben dem Bauhof Brebach, bei der Wertstoffinsel Dudweiler, der Kompostieranlage Gersweiler sowie an den ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt abgeben. Eine Entsorgung ist ebenfalls über die Grüne Biotonne möglich. Weitere Informationen zu den Annahmestellen gibt es unter www.zke-sb.de/gruenschnitt. Wissenswertes zur Biotonne finden Interessierte unter www.zke-sb.de/biotonne.
Saarbrücker Kompost – natürlich und vielseitig
In Saarbrücken eingesammelten Grünschnitt nutzt der ZKE zur Herstellung von Kompost. Biomüll wird dafür nicht verwendet. Der Saarbrücker Bio-Kompost trägt ein Gütesiegel, das jederzeit ein einwandfreies Qualitätsprodukt garantiert. Weitere Informationen zum Kompost und den Verkaufsstellen stehen unter www.zke-sb.de/kompost zur Verfügung.
Grünschnitt im eigenen Garten verwenden
Grünschnitt aus dem eigenen Garten muss nicht unbedingt entsorgt werden. Wer ausreichend Platz hat, kann mit Ästen und Zweigen auch einen Totholzstapel oder eine sogenannte Benjeshecke anlegen. Totholz ist ökologisch sehr wertvoll, weil es zahlreichen Lebewesen wie Insekten, Pilzen und Kleinlebewesen eine Nahrungsgrundlage und Unterschlupf bietet. Getrockneter Rasen- und Wiesenschnitt eignet sich außerdem auch, um Beete zu mulchen.