ZKE informiert: Stark verschmutzte Textilien gehören weiterhin in den Restmüll
Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass verdreckte Textilien weiterhin in die Restmülltonne gehören und nicht über Altkleider-Container entsorgt werden sollen.
Anlass ist die seit 1. Januar 2025 europaweit geltende „Getrenntsammlungspflicht“ für Textilabfälle, die eine Entsorgung von ausgedienten Textilien im Restmüll untersagt.
ZKE-Werkleiterin Simone Stöhr: „Die neue Getrenntsammlungspflicht wurde mit dem Ziel eingeführt, mehr Textilien wiederzuverwenden. Gerade deshalb ist es aber wichtig, keine stark verschmutzten Kleider, Stoffreste, Lumpen oder Putzlappen über die Altkleidercontainer zu entsorgen. Solche Textilien stören den Wiederverwertungsprozess, da sie aufwändig aussortiert werden müssen. Außerdem können sie die Qualität der anderen Textilien vermindern und gehören deshalb weiterhin in den Restmüll.“
Nachhaltiger Kleiderkonsum für mehr Umweltschutz
Der ZKE verweist darauf, dass für den Umweltschutz der bewusste und nachhaltige Konsum von Textilien nach wie vor an erster Stelle steht. Das lässt sich umsetzen, indem Kleidung und andere Textilien pfleglich behandelt und so lange wie möglich verwendet werden. Gut erhaltene Kleidungsstücke können weitergegeben werden – beispielsweise an Bekannte, Second-Hand-Kaufhäuser, Kleiderkammern oder auf Floh- und Tauschmärkten.
Weitere Informationen und Tipps zur nachhaltigen Altkleidernutzung in Saarbrücken sowie eine Übersicht der Altkleider-Containerstandorte hat der ZKE unter www.zke-sb.de/altkleider zusammengestellt.