Montag, 18. November 2024

Bürgerinnen und Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen

Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Straßen und Gehwege frei von Eis und Schnee sein müssen.

Schneeschaufel (Foto: ZKE) - ZKE

Schneeschaufel (Foto: ZKE) - ZKE

Schneeschaufel (Foto: ZKE) - ZKE

Die meisten Straßen und Gehwege in Saarbrücken unterliegen nicht der Winterdienstpflicht des städtischen Eigenbetriebs. Deshalb sind Bürgerinnen und Bürger selbst dafür verantwortlich, die Abschnitte vor ihren Grundstücken zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Bei akuter Rutschgefahr ist es vorgeschrieben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.

Räumen und streuen – das ist zu beachten

Eine Räum- beziehungsweise Reinigungspflicht besteht grundsätzlich immer für die Anliegerinnen und Anlieger, also die Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Eine Übertragung der Pflicht auf Mieterinnen und Mieter ist über die Hausordnung oder den Mietvertrag möglich.

Vor den Grundstücken ist Eis sofort und Schnee nach Ende des Schneefalls zu beseitigen. Montags bis samstags sind Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, über Nacht gefallenen Schnee bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu räumen. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, müssen bis 20 Uhr die Wege immer dann gereinigt werden, wenn Rutschgefahr besteht. Das ist häufig mehrmals täglich der Fall.

Auf Gehwegen und entlang von Häusern ohne Gehweg muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen schnee- und eisfrei gehalten werden. In Fußgängerzonen sind es zwei Meter breite Streifen.

Bei Glätte müssen sogenannte abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Nur bei Eisregen beziehungsweise an Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen ist der Einsatz von Streusalz erlaubt.

Schneehaufen richtig lagern

Geräumter Schnee sollte auf dem Gehwegrand zur Fahrbahn hin oder auf dem angrenzenden Fahrbahnrand so gelagert werden, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr dadurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Auch die Belange von mobilitätseingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern sowie von Personen mit Kinderwagen sollten bei der Schneeräumung stets berücksichtigt werden. Um ihnen einen sicheren Wechsel der Straßenseite zu ermöglichen, empfiehlt der ZKE, an den Fahrbahn- und Gehwegrändern ebene Durchgänge freizulassen. Damit später das Tauwasser abfließen kann, müssen Rinnsteine und Gullys frei bleiben. Hydranten sind ebenfalls von Eis und Schnee freizuhalten.

Winterdienst des ZKE – Prioritäten sind wichtig 

Sobald Schnee und Eis Glätte auf den Straßen verursachen, ist schnelles und effektives Handeln bei jedem Einsatz gefragt. Die Fahrzeuge können allerdings nicht alle Straßen, für die der ZKE zuständig ist, gleichzeitig bedienen. Daher führt der ZKE in Saarbrücken einen „differenzierten Winterdienst“ durch.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befreien zuerst die verkehrswichtigen und gleichzeitig durch den Wintereinbruch besonders gefährdeten Stellen und Straßen sowie die Zufahrten zu den Krankenhäusern und die Linien des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom Schnee. Zudem erfolgt ein kombinierter Winterdienst (manuell und maschinell) auf Fußgängerüberwegen sowie Haupt- und Verbindungswegen im Fahrradverkehr, Treppen, Brücken und an einigen Haltestellen des ÖPNV, für die der ZKE verantwortlich ist.

ZKE räumt wenig befahrene Straßen nur eingeschränkt

Wie in den vergangenen Jahren räumt beziehungsweise streut der ZKE weniger befahrene Straßen nur bei dringendem Bedarf oder in Ausnahmefällen. Diese Routen kann der ZKE erst räumen und gegebenenfalls mit Feuchtsalz abstreuen, wenn die wichtigsten Straßen frei sind und noch Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen gibt es unter www.zke-sb.de/winterdienst.